→ Qualitätssicherung
→ Beratung
→ Überwachung
→ Gutachten
→ Inspektionsstelle

Geoplan GmbH
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HEIZÖLTANKS

Undichte Heizöltanks stellen eine große Gefährdung für das Grundwasser dar. Die Bundesländer schreiben daher Prüfungen der Lagertanks und der Sicherheitseinrichtungen vor. Heizöllagerstätten, im Fachdeutsch: Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Stoffe, sind nach der Anlagenverordnung (AwSV) durch anerkannte Sachverständige zu prüfen.
Heizöltanks sind entweder einmalig oder wiederkehrend zu kontrollieren. Häufigkeit und Umfang der Prüfung hängen von der Größe des Öltanks und dessen Standort ab.


Prüfzyklen von Heizöllageranlagen

Art der Lagerung Tank prüfpflichtig    
Unterirdisch Inbetriebnahme / Änderung Wiederkehrend Stilllegung
Alle Tanks A,B,C und D alle 5 Jahre A,B,C,D A,B,C und D
Im Wasserschutzgebiet A,B,C und D alle 2,5 Jahre A,B,C,D A,B,C und D
       
Oberirdisch (z.B. Keller)      
Bis 1.000 l Nein Nein Nein
> 1.000 l B,C und D alle 5 Jahre C und D B,C und D
> 1.000 l im
Wasserschutzgebiet

B,C und D

alle 5 Jahre B,C,D
B,C und D
       

Auch nicht prüfpflichtige Anlagen sollten regelmäßig kontrolliert werden, denn der Betreiber ist für alle Schäden durch auslaufende wassergefährdende Stoffe verantwortlich. Neben den sehr kostenintensiven Boden- und Grundwasserschäden tritt in der Regel auch eine Schädigung des eigenen Wohngebäudes auf.

Bei Inbetriebnahme, Änderungen oder Stilllegung einer Tankanlage ist eine Prüfung erforderlich.

Die Sachverständigenorganisation Geoplan ist nach §52 AwSV LAHUV NRW zugelassen Ihre Heizöltankanlage zu überprüfen.
Fordern sie unser unverbindliches Angebot an unter Kontakt oder finden Sie hier den Sachverständigen in Ihrer Nähe.

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